AGB | WERBEAGENTUR freistiil
Geltungsbereich: Aufträge werden zu den nachfolgenden Bedingungen ausgeführt. Abweichende Regelungen bedürfen der Schriftform.
1. Urheberrechte und Nutzungsrechte
1.1 Jeder an freistiil AGENTUR FÜR NEUE MEDIEN erteilte Gestaltungsauftr ist ein Urheberwerkvertrag, der auf die Einräumung von Nutzungsrechten an seinen Werk- leistungen gerichtet ist. Es gelten die Bestimmungen der §2 und §31 UrhG in Verbindung mit den Werkvertragsbestimmungen des BGB. 1
1.2 Die Entwürfe und Reinzeichnungen von freistiil AGENTUR FÜR NEUE MEDIEN gelten als persönliche geistige Schöpfung des Urheberrechtsgesetzes. Die Bestimmun- gen des Urheberrechtsgesetzes gelten auch dann, wenn die nach §2 des UrhG erforderliche Schöpfungshöhe nicht erreicht ist.
1.3 Die Entwürfe und Reinzeichnungen dürfen einschließlich der Urheberbezeichnung weder im Original noch bei der Reproduktion verändert werden. Jede Nachahmung – auch von Teilen oder Details – ist unzulässig.
1.4 Nutzung ist nur mit der Einwilligung von freistiil AGENTUR FÜR NEUE MEDIEN und nach Vereinbarung eines zusätzlichen Nutzungshonorars gestattet.
1.5 Mit der Zahlung des Nutzungshonorars erwirbt der Auftraggeber das Recht, die Arbeiten im vereinbarten Rahmen zu verwerten. Dabei räumt Glaube LiebeHoffnung in der Regel zugleich das ausschließliche Nutzungsrecht gemäß §31 Abs.3 UrhG ein.
1.6 Vorschläge des Auftraggebers oder seine sonstige Mitarbeit haben keinen Einfluß auf die Höhe der Vergütung. Sie begründen kein Miturheberrecht, es sei denn, dass dies eindeutig vereinbart worden ist.
2. Vergütung
2.1 Entwürfe und Reinzeichnungen bilden zusammen mit der Einräumung der Nutzungsrechte eine einheitliche Leistung. Die Vergütung dieser Leistungen setzt sich aus folgenden Teilhonoraren zusammen:
a) dem Enwurfshonorar
b) dem Entgelt für das Copyright (Nutzungshonorar)
c) dem Reinzeichnungshonorar
2.2 Die Vergütung wird auf der Grundlage des Vergütungstarifvertrages für Graphik-Design-Leistungen arbeitnehmerähnlicher freier Mitarbeiter
SDSt/AGD berechnet.
2.3 Werden keine Nutzungsrechte eingeräumt und nur Entwürfe und/ oder Reinzeichnungen geliefert, entfällt das Entgelt für Copyright.
2.4 Die Vorlage von Entwürfen und sämtlichen sonstigen Tätigkeiten, die die Firma freistiil AGENTUR FÜR NEUE MEDIEN für den Auftraggeber erbringt, sind kostenpflich- tig, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird.
3. Fälligkeit und Vergütung
3.1 Die Vergütung ist bei Ablieferung fällig. Sie ist ohne Abzug zahlbar, wenn nichts anderes vereinbart worden ist. Werden die bestellten Arbeiten in Teilen abgenommen, so ist ein entsprechendes Teilhonorar jeweils bei Abnahme des Teils fällig.
3.2 Bei Zahlungsverzug kann die Firma freistiil AGENTUR FÜR NEUE MEDIEN Verzugszinsen in der Höhe des jeweiligen aktuellen Diskontsatzes der deutschen Bundes- bank verlangen.
3.3 Erstreckt sich ein Auftrag über einen längeren Zeitraum als drei Wochen, oder erfordert er von der Firma freistiil AGENTUR FÜR NEUE MEDIEN hohe finanzielle Vorleis- tungen, so sind angemessene Abschlagszahlungen zu leisten, und zwar 1/3 der Gesamtvergütung bei Auftragserteilung, 1/3 nach Fertigstellung von 50% der Arbeiten.
3.4 Die Vergütung sind Nettobeträge, die zuzüglich Mehrwertsteuer zu zahlen sind. Für die Einräumung und Übertragung urheberrechtlicher Nutzungs- rechte und die zu deren Vorbereitung erforderlichen Leistungen (Entwürfe, Reinzeichnung etc.) gilt der ermäßigte Mehrwertsteuersatz gemäß
§12 Abs.2 Nr. 7c UstG.
4. Sonderleistungen, Neben- und Reisekosten
4.1 Sonderleistungen, wie zum Beispiel die Umarbeitung oder Änderung von Reinzeichnungen, Manuskriptstudien, Drucküberwachung, Litho,Abwicklung etc., werden nach dem Zeitaufwand gesondert berechnet, wenn nichts anderes schriftlich vereinbart ist.
4.2 Die Firma freistiil AGENTUR FÜR NEUE MEDIEN ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftrag-
gebers zu bestellen
4.3 Soweit im Einzelfall Verträge über Fremdleistungen im Namen und für Rechnung der Firma freistiil AGENTUR FÜR NEUE MEDIEN abgeschlossen werden, ist der Auf- traggeber verpflichtet, die Firma freistiil AGENTUR FÜR NEUE MEDIEN im Innenverhältnis von sämtlichen Verbindlichkeiten freizustellen, die sich aus dem Vertragsab-
schluß ergeben. Dazu gehört insbesonere die Übernahme der Kosten.
4.4 Auslagen für technische Nebenkosten, insbesondere für spezielle Materialien, Anfertigung von Modellen, Fotos, Zwischenaufnahmen, Reprodukt-
ionen, Fotosatz, Druck, Lithokosten, etc. sind vom Auftraggeber im Rahmen des Auftrages zu erstatten.
4.5 Kosten und Spesen für Reisen, die im Zusammenhang mit dem Auftrag zu unternehmen sind, werden nur in Rechnung gestellt, wenn die Reise mit dem Auftraggeber vereinbart wurde.
5. Eigentumsvorbehalt
5.1 An Entwürfen und Reinzeichnungen werden nur Nutzungsrechte eingeräumt, nicht jedoch Eigentumsrechte übertragen.
5.2 Die Vorlage und/ oder Originale sind daher nach angemessener Frist unbeschädigt zurückzugeben, falls nicht ausdrücklich eine andere Vereinbarung getroffen wurde.
5.3 Die Zusendung und etwaige Rücksendung der Arbeiten gehen auf Gefahr und für Rechnung des Auftraggebers.
6. Korrektur, Produktionsüberwachung und Belegmuster
6.1 Vor Ausführung der Vervielfältigung sind der Firma freistiil AGENTUR FÜR NEUE MEDIEN Korrekturmuster vorzulegen.
6.2 Die Produktionsüberwachung durch die Firma freistiil AGENTUR FÜR NEUE MEDIEN erfolgt nur auf Grund besonderer Vereinbarung. Bei Übernahme der Produktions-
überwachung ist die Firma freistiil AGENTUR FÜR NEUE MEDIEN berechtigt, nach eigenem Ermessen – unter Berücksichtigung der Vorstellungen und Vorhaben des Auftraggebers – die notwendigen Entscheidungen zu treffen und entsprechende Anweisungen zu erteilen.
6.3 Texte und Manuskriptvorlagen des Auftraggebers werden nach bestem Wissen sorgfältig gelesen, Ziffer 7 gilt sinngemäß auch für die Texte.
6.4 Von allen vervielfältigten Arbeiten werden der Firma freistiil AGENTUR FÜR NEUE MEDIEN 10 bis 20 einwandfreie ungefaltete Belege (bei wertvollen Stücken eine an- gemessene Anzahl) unentgeltlich überlassen. Sie ist berechtigt, diese Muster zum Zwecke der Eigenwerbung zu verwenden.
7. Haftung
7.1 Mit der Genehmigung von Entwürfen, Reinausführungen oder Werkzeichnungen durch den Auftraggeber übernimmt dieser die Verantwortung für die Richtigkeit von Bild und Text.
7.2 Für die vom Auftraggeber freigegebenen Entwürfe, Reinausführungen und Werkzeichnungen entfällt jede Haftung für die Firma freistiil AGENTUR FÜR NEUE MEDIEN.
7.3 Für die wettbewerbs- oder warenzeichenrechtliche Zulässigkeit und Eintragungsfähigkeit der Entwürfe haftet die Firma freistiil AGENTUR FÜR NEUE MEDIEN nicht.
7.4 Soweit die Firma freistiil AGENTUR FÜR NEUE MEDIEN notwendige Fremdleistungen in Auftrag gibt, sind die jeweiligen Auftragnehmer/ Vertragspartner keine Erfül-
lungsgehilfen der Firma freistiil AGENTUR FÜR NEUE MEDIEN. Eine Haftung für die Leistungen und Arbeitsergebnisse solcher Auftragnehmer/ Vertragspartner wird ausgeschlossen, soweit dem gesetzliche Vorschriften nicht entgegenstehen.
7.5 Die Firma freistiil AGENTUR FÜR NEUE MEDIEN haftet nur bei eigenem Verschulden und von ihr zu vertretenden Unmöglichkeiten der Leistung.
8. Gestaltungsfreiheit und Vorlagen
8.1 Im Rahmen des übernommenen Auftrages besteht Gestaltungsfreiheit.
8.2 Die vom Auftraggeber überlassenen Vorlagen (z.B. Fotos, Texte, Modelle, Muster etc.) werden von der Firma freistiil AGENTUR FÜR NEUE MEDIEN unter der Voraus-
setzung verwendet, dass der Auftraggeber zu deren Verwendung berechtigt ist.
8.3 Sollten einzelne oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein, wird davon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht
betroffen.
9. Erfüllungsort, Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle aus dem Vertragsverhältnis entstehenden Ansprüche und Rechtsstreitigkeiten einschließlich Wechsel- und Urkundenprozesses ist Flensburg.
KONTAKT
tel. 04855 89 29 88
fax 048558 92 79 77
FLENSBURG
tel. 0461 1 60 06 27
fax 0461 1 60 06 26
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